BUNDESTAGSABGEORDNETER PETER WEISS: BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE LOHNT SICH JETZT ERST RECHT
Bundestagsabgeordneter Peter Weiß: Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich jetzt erst recht. – „Wer in 2019 einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge neu abschließt, profitiert von dem neuen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent“.
Bereits seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, einen Teil ihres Gehalts in eine Betriebsrente einzuzahlen. Bei dieser Entgeltumwandlung fließt ein Teil des Bruttogehalts direkt in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge. Bis zu einem Höchstbetrag müssen auf diese Einzahlungen dann keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. – weder vom Arbeitnehmer, noch vom Arbeitgeber.
Die Ersparnis beim Arbeitgeber in der Ansparphase konnte bisher freiwillig an die Arbeitnehmer weitergegeben werden, was manche getan haben, einige nicht. „Ab 2019 sind die Arbeitgeber jetzt verpflichtet bei Neuverträgen als Ausgleich für ihre Einsparungen eine Summe von 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Arbeitgeberzuschusses in die Betriebsrente des Arbeitnehmers einzuzahlen.
Für bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen wird der Arbeitgeberzuschuss erst ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend“, erklärt Weiß. Bis dahin müssen entsprechende Verträge ergänzt werden.
Weitere positive BRSG Maßnahme
Dies ist eine weitere Maßnahme des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das der Bundestagsabgeordnete maßgeblich miterarbeitet hatte. Darin waren bereits Verbesserungen wie der rund 200 Euro hohe Freibetrag für die Anrechnung auf die Grundsicherung, der Wegfall der Doppelverbeitragung bei betrieblicher Riester-Rente, der Zuschuss für den Arbeitgeber auf die Beiträge oder die Anhebung des Steuerhöchstbetrages bei der Entgeltumwandlung.
Mit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss lohnt sich eine Betriebsrente jetzt erst recht“, betont Weiß.
Quelle und Bild: Büro Peter Weiß MdB Aufn. Claudia Thoma
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