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Deutsche Rentenversicherung genießt hohes Ansehen

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) genießt unbestritten hohes Ansehen in der Bevölkerung. Da wäre das Zusatzangebot für ein privates Altersvorsorgekonto nahezu ideal. Auf der 25. Wissenschaftstagung des Bunds der Versicherten (BdV) in Berlin warb Claudia Tuchscherer von der DRV Baden-Württemberg für das Projekt Vorsorgekonto, da es kostenarm und flexibel einsetzbar wäre. Allerdings sind die rechtlichen und politischen Hürden hoch, wenn nicht unüberwindbar. Der GDV machte deutlich, dass er schon aus Wettbewerbsgründen kaum eine Chance für ein (halbstaatliches) Vorsorgekonto sieht.

Innerhalb der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden schon länger Pläne für die Schaffung eines privaten Altersvorsorgekontos diskutiert. Und die für Verbraucherschutz zuständigen Landesminister haben die Bundesregierung aufgefordert, die Vorschläge zu prüfen.

Mit Hilfe eines solchen kapitalgedeckten persönlichen Vorsorgekontos könnten flexible Übergänge in den Ruhestand ab Erreichen des 63. Lebensjahres finanziert werden.

Dies sagte Claudia Tuchscherer, bei der DRV für die Politikbeobachtung und strategische Zielfindung zuständig, gestern auf dem zweitägigen Wissenschaftstag des Bundes der Versicherten e.V. (BdV), der unter der Thema „Alters(ver)sicherung am Wendepunkt?“ stand.

Vorsorgekonto: Altersrente aufstocken oder früher in den Ruhestand

Von den Neurentnern des vergangenen Jahres seien 23,9 Prozent mit Abschlägen in den Ruhestand getreten, so Tuchscherer. Und nur 0,42 Prozent hätten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, der Rentenversicherung die Abschläge wieder abzukaufen. Die hierfür (lebenslanger Ausgleich von 79 Euro im Monat) notwendigen 19.000 Euro wären dabei gut angelegt.

Gäbe es das kapitalgedeckte private Vorsorgekonto schon, dann hätten mit diesen Geldern auch Abschläge von der gesetzlichen Rente abgekauft oder die Rente generell aufgestockt werden können.

So sei es etwa möglich, den Ruhestand auf das 63. Lebensjahr vorzuziehen, indem die Abschläge gemindert oder ganz ausgeglichen würden, erläuterte Tuchscherer.

Wichtig wäre auch, wenn es der Gesetzgeber ermöglichen würde, dass man auch bei Bezug der Erwerbsminderungsrente Abschläge abkaufen könnte. Dies würde die Gefahr der Altersarmut zumindest abmildern.

Tuchscherer: Großes Vertrauen in Rentenversicherung könnte helfen

Die Rentenexpertin Tuchscherer verwies auf die derzeit stagnierenden staatlich geförderten Altersvorsorgemodelle wie Riester (VersicherungsJournal 17.9.2015) und die betriebliche Altersversorgung (bAV). Auch hier könnte das Vorsorgekonto helfen, wenn der Gesetzgeber dieses für Riester und die bAV öffnen würde. Das große Vertrauen in die Deutsche Rentenversicherung könnte dem Vorsorgekonto den nötigen Schub geben.

Tuchscherer äußerte sich optimistisch, dass politische und rechtliche Hürden überwunden werden könnten. Das Vorsorgekonto müsse natürlich von der gesetzlichen Rentenversicherung getrennt gehalten werden. Große Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Banken und Versicherungen sieht sie nicht.

Für Dr. Peter Schwark, Hauptgeschäftsführungs-Mitglied des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), wirft das Konzept des Vorsorgekontos mehr Fragen als Antworten auf. Klar sei doch, dass der Staat nicht in den Wettbewerb eingreifen dürfe.

Und wer solle das Ganze denn kontrollieren – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin)? Und es sei doch auch klar, dass nur gesunde Menschen bei der Rente zukaufen würden. Da stelle sich auch die Frage, wie denn die Langlebigkeit kalkuliert werde.

GDV sieht kaum eine Chance für ein Vorsorgekonto

Zum Abschluss der Tagung will der BdV heute seine politischen Forderungen und verbraucherpolitische Ziele durch die „Versicherungsagenda 2015“ präsentieren und diskutieren.

Der Bafin-Präsident Felix Hufeld, die CDU-Finanzexpertin Anja Karliczek sowie das GDV-Hauptgeschäftsführungs-Mitglied Schwark wollen sich der Diskussion stellen.

Schwark machte bereits gestern deutlich, dass er schon aus Wettbewerbsgründen kaum eine Chance für ein (halbstaatliches) Vorsorgekonto sieht.

Quelle: VersicherungsJournal – September 2015

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